Einleitung: Im zivilen Vertragsrecht gibt es eine simple Grundregel: Wer Geld verlangt, muss dafür auch eine reale Leistung erbringen. Doch für die IU Internationale Hochschule (Standort Hamburg) scheint dieses Prinzip bei der Abwicklung ungenutzter Studienverträge keine Gültigkeit zu besitzen. Trotz vollständiger Bezahlung der geforderten Gebühren für Leistungen, die nachweislich nie erbracht oder in Anspruch genommen…