In einem funktionierenden Rechtsstaat gilt ein fondamentaler Grundsatz: Je schwerwiegender der staatliche Eingriff in das Leben eines Bürgers ist, desto höher müssen die Hürden der Legitimation und desto strenger muss die persönliche Verantwortung der Ausführenden sein. Wenn Behörden jedoch das Intimste zerschlagen, was eine Gesellschaft besitzt – die Bindung zwischen Eltern und ihren Kindern –,…
Einleitung: In der rechtsstaatlichen Systematik der Bundesrepublik Deutschland gilt das verfassungsrechtliche Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprinzip als unumstößliche Schranke staatlichen Handelns. Das elterliche Erziehungsrecht steht gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dennoch offenbart die alltägliche Praxis familiengerichtlicher Inobhutnahmen und Beistandschaften – öffentlich oft als System des „Kinderklaus“ prangernd –…